Der Beitragseinzug erfolgt jährlich zum 1. Werktag im April.
Der Antrag für ermäßigten Mitgliedsbeitrag muss jährlich bei einem der Vorstände mit Nachweis (Schüler- oder Studentenausweis) durch das Mitglied selbst eingereicht werden.
Bei Wohnortwechsel oder bei Wechsel der Bankverbindung bitten wir, dies dem Verein mitzuteilen.
Kündigung:
Die Kündigung der Mitgliedschaft zum Jahresende muss satzungsgemäß bis zum 30. November des Jahres schriftlich bei einem der Vorstände eingehen (1 Monat Kündigungsfrist zum Jahresende). Bis dahin ist der fällige Mitgliedsbeitrag zu entrichten. (im Dezember eingehende Kündigungen werden zum Ende des Folgejahres wirksam).